Fahrrad-Leasing im Bullitt Store Augsburg
Als Anbieter für hochwertige, stylische Bikes bieten wir vom Bullitt Store Augsburg Fahrrad-Leasing für Angestellte und Selbstständige in Kooperation mit verschiedenen Anbietern an.
Doch, wie funktioniert das eigentlich? Und wie ist der Ablauf beim Leasing?
In diesem Beitrag möchten wir uns den meistgestellten Fragen zum Thema Fahrrad-Leasing widmen.
1. Was ist Fahrrad-Leasing?
Fahrrad- und E-Bike-Leasing ist, auf gut deutsch gesagt, der günstige Weg zu Ihrem neuen Traumrad.
Es ist eine clevere, kostengünstige Möglichkeit, Bikes als Angestellte über den Arbeitgeber zu beziehen oder als Selbsständige zu leasen. Durch Vereinbarung eines Leasing-Vertrags mit einem Fahrrad-Leasing-Unternehmen ist es damit möglich, das neue Fahrrad über die monatliche Gehaltsabrechnung, als sogenannte Gehaltsumwandlung, ganz ähnlich wie beim Dienstwagen, zu bezahlen.
2. Für wen ist Fahrradleasing eigentlich überhaupt möglich?
Derzeit können wir das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes ausschließlich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige anbieten.
Als Angestellter können Sie dabei über die Gehaltsumwandlung bis zu 40% im Vergleich zum Privatkauf sparen. Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber von den zahlreichen Vorteilen eines Dienstrads überzeugen.
3. Aus welchen Leasing-Anbietern können Sie bei uns wählen?
Wir freuen uns, Ihnen eine große Auswahl an möglichen Leasing-Anbietern für Ihr Fahrrad-Leasing Augsburg zur Verfügung stellen zu können.
Sie können bei uns aus den Anbietern Jobrad, mein-dienstrad.de, Bikeleasing, company bike solutions und lease a bike wählen.
Je nach Größe Ihres Unternehmens, Anzahl anzuschaffender Fahrräder und gewünschter Versicherungsleistungen, kommt der eine oder andere Anbieter dabei eher in Frage. Informieren Sie sich hierzu auf den Websites der Anbieter oder sprechen Sie uns an.
Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Anbieters behilflich.
4. Wie ist der Ablauf beim Fahrrad-Leasing?
(Für Arbeitnehmer)
Grundsätzlich unterscheidet sich der Ablauf, je nach gewähltem Fahrrad-Leasing-Anbieter, leicht. So oder so ähnlich, lassen sich aber leicht vereinfacht die Schritte zum neuen Traumrad darstellen:
- Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Fahrrad-Leasing anbietet.
- Suchen Sie sich Ihr Fahrrad bei uns vor Ort aus.
- Ihr Arbeitgeber erhält unser Angebot und kann damit das Dienstradleasing für Ihr Fahrrad oder E-Bike beim jeweiligen Anbieter beantragen.
- Der Leasinganbieter gibt das Angebot frei.
- Sie können Ihr neues Fahrrad bei uns abholen.
5. Können auch Zubehörteile mitgeleast werden? Wenn ja, welche?
Auch beim Zubehör sind die Regeln je nach Fahrrad-Leasing-Anbieter leicht unterschiedlich.
Zusammengefasst lässt sich die Frage aber mit dem folgenden Grundsatz beantworten:
Alle festverbauten Zubehörteile können mitgeleast werden. Loses Zubehör leider nicht.
So sind beispielsweise Pedale, Ständer, Gepäckträger, Schutzbleche und auch Schlösser immer mitleasbar.
Fahrradanhänger, Helme, Pumpen und Fahrradtaschen können leider nicht mit in das Dienstrad-Leasing aufgenommen werden.
Sie haben noch Fragen oder möchten Ihr neues Fahrrad bei uns in Augsburg aussuchen und leasen?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 151 23438134, per E-Mail an info@bullitt-store-augsburg.de oder kommen Sie bei uns im Bullitt Store Augsburg vorbei.
Gerne beraten wir Sie zu unserem Sortiment und rund um das Thema Fahrrad-Leasing.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team des Bullitt Store Augsburg